Neuerungen der Coronaregeln

nach der 23. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
und dem 9. Hygieneplan Corona für Schulen Rheinland-Pfalz

Liebe Eltern,
ständig gibt es neue Regelungen in der Vorgehensweise bei der Bekämpfung der Corona Pandemie. Oftmals ist die Presse schneller als das Ministerium, so dass sich einige Informationen an Sie verzögern. Leider müssen wir jedoch das offizielle Landesschreiben abwarten, bevor wir stichhaltige Informationen weitergeben können.
Ich möchte Sie mit diesem Schreiben über einige Neuerungen aufklären, die momentan
Bestand haben (keiner weiß jedoch wie lange):

Maskenpflicht: Wie Sie aus den Medien erfahren haben, kann das Maskentragen an den Schulen ab 21.06.21 stark reduziert werden.
„Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz
an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle
Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im
Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.“ (9. Hygieneplan RLP)
„Liegt in einem Landkreis (…) die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander
folgenden Tagen über 35, sind alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtet, sowohl im Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und
Treppenhäuser, (…), in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer)
als auch im freien Schulgelände Maske zu tragen. Die Maskenpflicht umfasst
grundsätzlich die Zeit des gesamten Schulbesuchs inklusive des Unterrichts.“
(9. Hygieneplan RLP)
In der Grundschule darf während der Pause die Maske abgenommen werden,
auch wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.
Auf regelmäßige Maskenpausen ist weiterhin im Falle bei einem Inzidenzwert
ab 35 zu achten; sollte die Person alleine im Raum sein oder im Freien unter
der Berücksichtigung des Abstandes, kann auf die Maske verzichtet werden.
Laut Hygieneplan müssen momentan auch Geimpfte und Genesene weiterhin
Masken (im Gebäude) tragen.

Sportunterricht: „Liegt in einem Landkreis (…) die Sieben-Tage-Inzidenz an
drei aufeinander folgenden Tagen unter 35 (keine Maskenpflicht im Unterricht),
gilt für den Sportunterricht im Freien: Er kann im Freien ohne Maske und ohne
Abstand stattfinden. Mannschaftssportarten in Klassenstärke, auch mit Kontakt,
sind zulässig.
Sportunterricht im Innenbereich: In Innenräumen sind sowohl Individual- als
auch Mannschaftssportarten mit Kontakt und ohne Maske zulässig.
Für den sporttheoretischen Unterricht in Innenräumen gelten die gleichen Regelungen wie für den Unterricht in anderen Fächern.“ (9. Hygieneplan)
„Liegt in einem Landkreis (…) die Sieben-Tage-Inzidenz an drei
aufeinander folgenden Tagen über 35 (Maskenpflicht im Unterricht), gilt für den
Sportunterricht im Freien
Im Freien kann der Sportunterricht regulär (ohne Maske und ohne Abstand)
durchgeführt werden.
Sportunterricht im Innenbereich
Im Innenbereich können lediglich niedrigschwellige Bewegungsangebote mit
Maske und Abstand durchgeführt werden.“ (9. Hygieneplan)

Ganztag: Im Ganztag herrscht wieder Anwesenheitspflicht! Es finden momentan wieder Projekte verschiedener Gruppen statt. Ab einem Inzidenzwert von
über 35 werden wir wieder auf eine Durchmischung der Kinder verzichten.

Mensa: Prinzipiell sollte der größtmöglichste Abstand gehalten werden. Kinder
aus einer Gruppe können zusammen am Tisch sitzen.
AB einem Wert von über 35 muss hier jedoch wieder auf Abstand geachtet
werden. Momentan bieten wir das Essen weiterhin in der Küche im 2.OG an,
denn die Umbaumaßnahmen unten starten demnächst. Oben stehen uns aber
zwei Räume zur Verfügung, so dass wir gut den Abstand halten können.

Feiern: §2 (8) CoBeLVO: „Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die nicht
den Charakter einer privaten Feier haben, sind mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen
zulässig. Insbesondere gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die
Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4, die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1
Abs. 8 Satz 1 sowie die Testpflicht nach § 1 Abs. 9. Sofern die anwesenden
Personen keine zugewiesenen Plätze haben, gilt die Personenbegrenzung
nach § 1 Abs. 7. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des
Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen. Für Veranstaltungen im Freien
gelten die Sätze 1 bis 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass bis zu 250
gleichzeitig anwesende Personen zulässig sind und die Testpflicht nach § 1
Abs. 9 entfällt. (23. CoBeLVO, vom 16. Juni 2021)
In welchem Rahmen also eine Feier für unsere Viertklässler möglich ist, ist abhängig von den Inzidenzen. Wir werden dieses erst recht kurzfristig planen
können. Dieses entschuldigen wir im Vorfeld!

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie diese auf der Landesseite
www.corona.rlp.de gezielt nachschauen, oder bei schulinternen Fragen helfe ich gerne
weiter. Schreiben Sie mir eine Email auf die Verwaltungsadresse:
verwaltung@grundschule-zell.eu
Ich wünsche Ihnen weiterhin sonnige Tage und viel Gesundheit,
Christina Brinks (Schulleitung) und das gesamte Grundschulteam

Elternbrief zum Download als .pdf

Hinweise für den Präsenzunterricht und die GTS

Liebe Eltern,

ab nächste Woche kommen alle Kinder wieder in die Schule. Hier noch ein paar Hinweise:

  • Die wichtigsten hygienischen Regeln gelten weiterhin.
  • Auf dem Schulhof darf auf das Maskentragen verzichtet werden
  • Im Gebäude und im Bus müssen allerdings Masken getragen werden
  • Die Ganztagsschule findet wieder wie gewohnt mit Durchmischung der Gruppen und Projekten statt
  • Eine Präsenzpflicht im Ganztag gilt zwar erst ab dem 21.06., dennoch möchte ich um kurze Rückmeldung bitten, welche Kinder das Ganztagsangebot auch erst dann wieder nutzen. (Viele Eltern sagten bereits, dass ihre Kinder schon ab nächste Woche wieder täglich im Ganztag bleiben)

Bitte also eine Email schreiben, wenn ihr Kind erst ab dem 21.06. wiederkommt

Ansonsten gehen wir davon aus, dass ihr Kind schon ab kommendem Montag wieder dabei ist!

  • Die Testpflicht gilt vorerst nur bis Ende Juni. Es folgen noch weitere Hinweise, ob die Testpflicht noch bis Ende des Schuljahres ausgeweitet wird.

Viele liebe Grüße, Christina Brinks

Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien

Liebe Eltern,

hier das aktuelle Schreiben der Ministerin Frau Dr. Hubig zu dem Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien.

Kurz im Überblick:

– Die Testpflicht bleibt vorerst bestehen (Ausnahme Geimpfte und Genesene)

– Ab 14.06.21 ist wieder Präsenzpflicht am Vormittag, kein Wechselunterricht mehr

– Ab 21.06.21 ist auch der Ganztag wieder verpflichtend

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne über verwaltung@grundschule-zell.eu

Sonnige Restferien wünscht Christina Brinks (Schulleitung)

Neue Masken-Regeln im ÖPNV

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn aktuell der Inzidenzwert im Landkreis Cochem-Zell unter 100 liegt, möchten wir Sie bereits heute auf die geänderte Masken-Regelung im ÖPNV hinweisen.

Mit Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ vom 22. April 2021 ist bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Fahrzeugen sowie an Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Medizinische Masken sind in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Dies gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt. Diese Regelungen gelten auch für den Schülerverkehr. 

Hierdurch soll der Schutz vor Ansteckung auch im Nahverkehr weiter verbessert werden.

Da Fahrten auch gegebenenfalls durch andere Landkreise führen, bitten wir Sie, sich über die jeweiligen aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten. 

Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ausgenommen.

Wir bitten um Beachtung.

Bitte informieren Sie Ihre Schulkinder entsprechend.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Claudia Weinand

Kreisverwaltung Cochem-Zell