Hinweise für den Präsenzunterricht und die GTS

Liebe Eltern,

ab nächste Woche kommen alle Kinder wieder in die Schule. Hier noch ein paar Hinweise:

  • Die wichtigsten hygienischen Regeln gelten weiterhin.
  • Auf dem Schulhof darf auf das Maskentragen verzichtet werden
  • Im Gebäude und im Bus müssen allerdings Masken getragen werden
  • Die Ganztagsschule findet wieder wie gewohnt mit Durchmischung der Gruppen und Projekten statt
  • Eine Präsenzpflicht im Ganztag gilt zwar erst ab dem 21.06., dennoch möchte ich um kurze Rückmeldung bitten, welche Kinder das Ganztagsangebot auch erst dann wieder nutzen. (Viele Eltern sagten bereits, dass ihre Kinder schon ab nächste Woche wieder täglich im Ganztag bleiben)

Bitte also eine Email schreiben, wenn ihr Kind erst ab dem 21.06. wiederkommt

Ansonsten gehen wir davon aus, dass ihr Kind schon ab kommendem Montag wieder dabei ist!

  • Die Testpflicht gilt vorerst nur bis Ende Juni. Es folgen noch weitere Hinweise, ob die Testpflicht noch bis Ende des Schuljahres ausgeweitet wird.

Viele liebe Grüße, Christina Brinks

Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien

Liebe Eltern,

hier das aktuelle Schreiben der Ministerin Frau Dr. Hubig zu dem Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien.

Kurz im Überblick:

– Die Testpflicht bleibt vorerst bestehen (Ausnahme Geimpfte und Genesene)

– Ab 14.06.21 ist wieder Präsenzpflicht am Vormittag, kein Wechselunterricht mehr

– Ab 21.06.21 ist auch der Ganztag wieder verpflichtend

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne über verwaltung@grundschule-zell.eu

Sonnige Restferien wünscht Christina Brinks (Schulleitung)

Neue Masken-Regeln im ÖPNV

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn aktuell der Inzidenzwert im Landkreis Cochem-Zell unter 100 liegt, möchten wir Sie bereits heute auf die geänderte Masken-Regelung im ÖPNV hinweisen.

Mit Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ vom 22. April 2021 ist bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Fahrzeugen sowie an Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Medizinische Masken sind in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Dies gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt. Diese Regelungen gelten auch für den Schülerverkehr. 

Hierdurch soll der Schutz vor Ansteckung auch im Nahverkehr weiter verbessert werden.

Da Fahrten auch gegebenenfalls durch andere Landkreise führen, bitten wir Sie, sich über die jeweiligen aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten. 

Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ausgenommen.

Wir bitten um Beachtung.

Bitte informieren Sie Ihre Schulkinder entsprechend.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Claudia Weinand

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Elternbrief zur Testpflicht an Schulen in RLP

Liebe Eltern,

das bundesweite Notbremse-Gesetz zur Bekämpfung der Coronapandemie bringt nun auch für unsere Schulen in RLP die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrer und Lehrerinnen.

Das Elternschreiben des Landes ist Ihnen inzwischen bekannt (ist auf der Website und der bei Moodle einzusehen). Was das aber im Detail ab dem 26.04.21 für unsere Schule heißt, möchte ich hier kurz ergänzend erläutern:

Es gilt auch bei uns:

  • Die Kinder dürfen nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie sich zweimal in der Schule testen. Die Tests finden bei uns Montag bis Donnerstag statt. Die Kinder dürfen nicht auf zwei aufeinanderfolgenden Tagen getestet werden. Die Tests bei uns sind weiterhin kostenlos! Manche Schüler möchten sich nicht testen, auch wenn Sie Ihr Einverständnis gegeben haben. Leider müssen Sie Ihr Kind dann abholen kommen, sollte es den Test verweigern, da wir kein Kind zwingen! Bitte sprechen Sie daher im Vorhinein mit Ihrem Kind über den Sinn und die Wichtigkeit des Testes. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!
  • Bitte denken Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, ihr Kind (genau wie bei einem positiven Ergebnis) direkt abzuholen!
  • Auch dürfen Sie ihr Kind natürlich weiterhin in Testzentren und bei Ärzten testen lassen. Die Negativbescheinigung darf bei Vorlage aber nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Nur in Ausnahmefällen werden wir private Selbsttests akzeptieren. Dieses muss im Vorhinein und mit schriftlicher Begründung mit uns abgeklärt sein. Eine Selbstauskunft muss mit dem entsprechenden Formular (mit diesem Brief ausgehändigt) erteilt werden.
  • Wir sind vom Land angehalten, die Tests möglichst gleich bei Unterrichtsbeginn durchzuführen. Das führt zu einer Umorganisation unserer „Teststationen“. Da alle Kinder sich nun selbst testen, werden die Tests in die Klassenräume verlegt. So kann sich jede Klasse morgens gleich bei Schulstart testen und es entstehen keine „ansteckenden“ Wartezeiten. Wir werden in den Klassenräumen die gleichen hygienischen Voraussetzungen schaffen wie in unseren Testräumen.
  • Bitte beachten Sie: Unsere Tests werden von den Kindern selbst durchgeführt, nicht von professionellem Personal. Es ist also nicht sicher, ob Ihr Kind, obwohl der Test ein negatives Ergebnis anzeigt, wirklich keine Covid-19 Erkrankung hat!

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
Christina Brinks (Schulleitung)

Elternbrief zur Testpflicht als .pdf Download