UPDATE 8:COVID-19 – Elternbrief Nr. 5

Sehr geehrte Eltern,

nach momentanem Stand sollen die Grundschulen ab dem 04.05. wieder ihre Pforten für die Viertklässler öffnen. Wie dieses genau organisiert wird, folgt in einem späteren Schreiben.

Wir haben allerdings bereits die Hygienevorschriften vom Land erhalten und diese mit dem Schulträger ab- gesprochen. Die Stellungnahme von Frau Dreyer zur Vorsorge mit Masken in den Schulen finden Sie auf der Homepage unserer Schule.

Bitte lesen Sie folgende Hinweise genau und sorgfältig durch!

Ich möchte Ihnen aber wichtige Hygienehinweise bereits jetzt an die Hand geben, so dass Sie diese mit Ih- ren Kindern vorab besprechen und Maßnahmen ergreifen. Natürlich findet in der Schule am 04.05. eben- falls eine Einführung für die Kinder zu den Hygienemaßnahmen unsererseits statt.

Elternbrief Nr. 5 zum Download mit Rückmeldezettel (.pdf)

Der Schulträger hat unsere Klassenräume, sowie den Toilettenvorraum mit Desinfektionsspendern ausge- stattet. Eine Beschilderung, wie richtiges Händedesinfizieren stattfindet, hängt daneben und wird den Schülern von uns Lehrkräften noch einmal erläutert. Der Schulträger sorgt für eine angepasste Reinigung besonders anfälliger Stellen (wie Türgriffen, Lichtschaltern und Handläufen etc.). „Eine möglicherweise er-forderliche punktuelle Reinigung während des Schulbetriebes (z.B. nach unbeabsichtigtem Niesen auf Ti- sche) erfolgt umgehend durch den Verursacher/ die Verursacherin.“ (Textauszug: Gemeinsame Verantwortung für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs, veröffentlicht am 22.04.20 durch das Land RLP)

Hier können Sie sich über das richtige Händewaschen informieren:

www.infektionsschutz.de/haendewaschen

www.aktion-sauberehaende.de

Die Klassenräume werden in den Pausen gut durchlüftet, wenn möglich auch in der Unterrichtszeit. Die Ti- sche werden 1,5 m bis 2,00 m auseinandergestellt. Es darf nur in Gruppen von bis zu 15 Kindern unterrich- tet werden.

Zum Toilettengang sollen sich die Kinder an- und abmelden, so ist gewährleistet, dass sich nur einzelne Kin- der in den Toilettenräumlichkeiten aufhalten.

Pausen finden versetzt statt, so dass sich nicht zu viele Kinder aus einmal auf dem Schulhof aufhalten. Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes momentan nicht stattfinden.

Masken In der Grundschule: Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich durch die Eltern. Diese sind auch dafür verantwortlich, dass die wiederverwendbaren Masken täglich mindestens bei 60 Grad gewaschen werden

und am nächsten Tag wieder sauber in der Schule sind. „Für den Schulstart wird den Schulen vom Land ein- malig ein Kontingent an medizinischem Mund-Nasen-Schutz (Einmalartikel) für diejenigen Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt, die insbesondere in der Anfangsphase noch ohne Maske in die Schule kommen….“ (Textauszug: Gemeinsame Verantwortung für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs, veröffentlicht am 22.04.20 durch das Land RLP)

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
sind zu beachten: (Textauszug: Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland Pfalz, veröffentlicht am 22.04.20, Land RLP)

  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das nor- male Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
  • Eine mehrfache Verwendung an einem Tag (Fahrt im Schulbus, Pause, Fahrt im Schulbus) ist unter Einhal- tung der Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken an der Luft (nicht in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Ver- schleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.
  • Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor al- lem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet wer- den. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Verlauf:

„Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zu- hause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren

Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.“ (Textauszug: Gemeinsame Verantwortung für die Wiederauf- nahme des Schulbetriebs, veröffentlicht am 22.04.20 durch das Land RLP)
Vorerkrankungen können Folgende sein: (Textauszug: siehe oben)
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
• chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
• chronischen Lebererkrankungen
• Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
• Krebserkrankungen
• ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einher- geht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Wir werden Ihnen als Schule keine Empfehlung der Beschulung Ihres vorerkrankten Kindes geben. Bitte nehmen Sie Rücksprache mit dem behandelnden Arzt! Wir sind keine Mediziner und können die Situation nicht ausreichend bewerten!

Meldepflicht bei Krankheit: (Textauszug siehe oben)
„Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht

einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.“

Für unsere Schule heißt das, dass wir auch Verdachtsfälle oder Kinder mit Symptomen abholen lassen! Zum Schutze der anderen Kinder und des Schulpersonals.

Das Lehrpersonal wird versuchen alle Maßnahmen umzusetzen und zu überwachen. Dazu ist aber ein verantwortliches Handeln Ihrer Kinder erforderlich!

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Situation und die Hygienemaßnahmen.

Sollten wir immer wieder mutwillige Verstöße gegen die Hygieneregeln feststellen, werden wir in Abspra- che mit der ADD geeignete pädagogische Maßnahmen ergreifen, die aber auch ggf. zu einer Nichtbeschu- lung Ihres Kindes führen kann, da eine Gefährdung anderer besteht. Bitte beachten Sie hierzu die neueste Pressekonferenz von Frau Dreyer vom 22.04.20 um 13.00 Uhr. Hierin wird darauf hingewiesen, dass eine Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz ab dem 27.04.20 im ÖPNV gilt. Also auch für unsere Buskinder!

Bitte unterzeichnen Sie mir die Kenntnisnahme dieses Schreibens und geben Sie mir dieses (sollte Ihr Kind wieder an der Schule teilnehmen) wieder zurück oder mailen Sie es mir auf die Schul-Emailadresse.

Ich wünsche Ihnen allen im Namen unseres Schulteams weiterhin viel Kraft und Gesundheit für Ihre Familien,

mit freundlichen Grüßen, Christina Brinks (Schulleitung)

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