Neue Masken-Regeln im ÖPNV

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn aktuell der Inzidenzwert im Landkreis Cochem-Zell unter 100 liegt, möchten wir Sie bereits heute auf die geänderte Masken-Regelung im ÖPNV hinweisen.

Mit Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ vom 22. April 2021 ist bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Fahrzeugen sowie an Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Medizinische Masken sind in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Dies gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt. Diese Regelungen gelten auch für den Schülerverkehr. 

Hierdurch soll der Schutz vor Ansteckung auch im Nahverkehr weiter verbessert werden.

Da Fahrten auch gegebenenfalls durch andere Landkreise führen, bitten wir Sie, sich über die jeweiligen aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten. 

Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ausgenommen.

Wir bitten um Beachtung.

Bitte informieren Sie Ihre Schulkinder entsprechend.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Claudia Weinand

Kreisverwaltung Cochem-Zell