ab dem 01.07.2020 bis zum 31.08.2020 hat der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz kurzfristig eine Einbahnregelung für die alte Barlauffahrt angeordnet.
Hierdurch kann die Bushaltestelle Zell-Barl, Krankenhaus in Fahrrichtung Zell-Kaimt, nicht mehr angefahren werden.
Dies betrifft folgende Schülerfahrten:
7:17 Uhr ab Zell-Barl,
Krankenhaus zum Schulzentrum Zell, 7:25 Uhr
7:44 Uhr ab Zell-Barl,
Krankenhaus zur Grundschule Zell, 7:50 Uhr
Bei diesen beiden Fahrten entfällt die Anfahrt der Bushaltestelle Zell-Barl, Krankenhaus.